Freitag, 17. August 2012

Zwei Monate bis zum Workshop: Das Programm ist da



Programm 1.0

Tagungsort:               Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen
Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsstraße 15/A4
8010 Graz
RESOWI-Gebäude, Bauteil A, 4. Stock, Seminarraum (SR) 15.41

Samstag, 20. Oktober 2012
ab 10.15       Registrierung und Frühstückskaffee

10.45                        Begrüßung

Matthias C. Kettemann und Stefan Salomon (Universität Graz)

11.00             Session I: Verdienen Grenzen im Völkerrecht mehr oder weniger Schutz?

Manuel Brunner (Hannover)
Grenzziehung und Staatlichkeit in Afrika im Kontext der Unabhängigkeit des Südsudan

Ralph Janik (Wien)
The Responsibility to Protect – New Impetus for Secessionism?


12.00             Session II: Wann stößt das Völkerrecht an (s)eine technologische Grenze? 

Markus Schröder (Köln)
Die Grenzen der Völkerrechts bei der Regulierung von Datenschutz:

Matthias C. Kettemann (Graz)
Völkerrecht und Internet: Grenzmarken und Grenzfälle

13.00              Mittagsbuffet

14.00            Session III: Schützt das Völkerrecht die Grenzen oder die Menschen?

Stefan Salomon (Graz)
Migration und Grenzen im Völkerrecht

Krzysztof Chmielewski (Asylgerichtshof Wien)
Art. 8 EMRK als Instrument zur Überwindung von Grenzen bei der Migration

15.00            Session IV: Welche Grenzen kennt der Flüchtlingsschutz?

Thomas Straub (Nürnberg)
Völkerrechtliche Aspekte des Schutzes von Personen nach Freispruch oder Strafverbüßung am Beispiel des ICTR

Kristin Haußner (TU Dresden)
Grenzen des Flüchtlingsrechts: Zu Umwelt-, Klima- und Katastrophenflüchtlingen

16.00              Stadtspaziergang durch das Grazer Weltkulturerbe: Von der Grenzfeste zur Stadt der Menschenrechte

18.00              Gemeinsames Abendessen



Sonntag, 21. Oktober 2012
9.00               Session V: Welchen Einfluss üben Grenzen auf Legitimität und Staatenverantwortung aus?

Dana Schmalz (MPIL Heidelberg)
Grenzen als Herausforderung für die Demokratie

Melanie Fink (Wien)
„Zurechnung“ als Abgrenzung von Verantwortlichkeiten in der Rechtsprechung des EGMR (ein Beitrag zur Verantwortlichkeit an Europas Außengrenzen)

10.00             Session VI: Von Wasserläufen und Theorieschwemmen

Pierre Thielboerger (Bochum)
Die nicht-schifffahrtliche Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe im Völkerrecht

Lando Kirchmair (Salzburg)
Die autonome Rechtsordnung der EU und die Grenzen von Monismus und Dualismus

11.00             Gedanken zur Zukunft des AjV

11.30            Abfahrt in die Südsteiermark

12.30            Weinwanderung in der Südsteiermark, gestärkt durch Sturm (Federweiße), Kescht’n (Kastanien) und Kürbiskerne

14.30            Workshop-Abschluss in einer steirischen Buschenschank (Besen- oder Straußwirtschaft)